VeruA ist in der Version V7.23 verfügbar
Am 30. April 2020 werden die Webserver auf die Version 7.23 aktualisiert.
Lesen Sie hier, welche Änderungen die neue Version mit sich bringt.
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Stellvertretung während der COVID-19 Pandemie
Während der ausserordentlichen Lage in der COVID-19 Pandemie kommt es auch zu ungeplanten Stellvertretungen. Dies ist grundsätzlich nicht erlaubt, da die Pflegefachpersonen auf der Bedarfsmeldung / Verordnung vermerkt sein müssen, um eine Berechtigung zur Abrechnung zu haben.
Für diesen Fall konnte der SBK mit den Dachverbänden Tarifsuisse AG, HSK und CSS eine Lösung aushandeln:
Wenn eine freiberufliche Pflegefachperson Leistungen als Stellvertretung oder Aushilfe in einer Spitex-Organisation erbringt, so kann sie diese verrechnen, auch ohne das ihr Name auf dem Bedarfsmeldeformular aufgeführt ist. Aber es muss das folgende Prozedere eingehalten werden:
>> Das aktuelle Bedarfsmeldeformular / die aktuelle Verordnung muss der Rechnung beigelegt werden.
>> Die Rechnung wird um die Bemerkung Ausserordentliche COVID Vertretung ergänzt.
Wir unterstützen den SBK und die Freiberuflichen dabei!
Im Eilverfahren haben wir dieser Änderung in die Applikation VeruA ** Verwaltung und Abrechnung aufgenommen und mit der Version 7.23 auf die Server aufgespielt.
Wichtige Ausnahme:
Eine elekronische Übermittlung ist für Rechnungen mit diesem Vermerk aus VeruA nicht möglich!
Sie müssen immer zusammen mit der Bedarfsmeldung / Verordnung per Post geschickt werden!
Für diesen Fall konnte der SBK mit den Dachverbänden Tarifsuisse AG, HSK und CSS eine Lösung aushandeln:
Wenn eine freiberufliche Pflegefachperson Leistungen als Stellvertretung oder Aushilfe in einer Spitex-Organisation erbringt, so kann sie diese verrechnen, auch ohne das ihr Name auf dem Bedarfsmeldeformular aufgeführt ist. Aber es muss das folgende Prozedere eingehalten werden:
>> Das aktuelle Bedarfsmeldeformular / die aktuelle Verordnung muss der Rechnung beigelegt werden.
>> Die Rechnung wird um die Bemerkung Ausserordentliche COVID Vertretung ergänzt.
Wir unterstützen den SBK und die Freiberuflichen dabei!
Im Eilverfahren haben wir dieser Änderung in die Applikation VeruA ** Verwaltung und Abrechnung aufgenommen und mit der Version 7.23 auf die Server aufgespielt.
Wichtige Ausnahme:
Eine elekronische Übermittlung ist für Rechnungen mit diesem Vermerk aus VeruA nicht möglich!
Sie müssen immer zusammen mit der Bedarfsmeldung / Verordnung per Post geschickt werden!